deutscher Politiker; SPD; Berliner Senator für Kunst und Wissenschaften 1963/64; MdB 1949-1969, Geschäftsführer der SPD-Fraktion 1949-1961 ("Kronjurist" der SPD); Veröffentl. u. a.: "Rechtsdenken in unserer Zeit", "Das nicht erfüllte Grundgesetz"; Vater von Claus Arndt
* 12. März 1904 Königsberg/Pr.
† 13. Februar 1974 Kassel
Wirken
Adolf Arndt, ev., wurde am 12. März 1904 als Sohn eines Professors es Staats- und Bergrechts in Königsberg geboren. Auch A. studierte die Rechte, außerdem Nationalökonomie und Philosophie an den Universitäten Marburg und Berlin und trat nach der Promotion zum Dr. jur. in den preußischen Justizdienst ein. Im Jahre 1929 wurde er Gerichtsassessor und war von 1930 bis 1932 u.a. auch als Strafrichter in Berlin-Moabit tätig. Als solcher wirkte er bei einigen bedeutenden Prozessen (Kurfürstendamm-Prozeß, Goebbels-Prozeß) mit. 1932 wurde er Landrichter.
Das Jahr 1933 beendete aus rassischen Gründen seine Laufbahn als Richter. Er erreichte jedoch die Zulassung als Rechtsanwalt und assoziierte sich in Berlin mit dem bekannten Verteidiger Schönberg. In den folgenden Jahren vertrat er eine Reihe früher führender Persönlichkeiten vor Gericht, wie z.B. den später ermordeten Wilhelm Leuschner und den letzten Vorsitzenden des ADGB, Theodor Leipart.
Im zweiten Weltkrieg wurde A. verhaftet und später in den besetzten Gebieten dienstverpflichtet.
1945 ...